Powerbank mit Lithium Akku

Keine Einführung eines Pfandsystems für lithiumhaltige Altbatterien: Bundesregierung setzt auf andere Maßnahmen

Die Bundesregierung hat entschieden, im Zuge der Anpassung des Batterierechts an eine europäische Richtlinie kein Pfandsystem für die Sammlung und Entsorgung von lithiumhaltigen Altbatterien einzuführen.

Diese Entscheidung wurde in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke bekanntgegeben.

Herausforderungen eines Pfandsystems

Laut der Bundesregierung wäre die Einführung eines Pfandsystems für alle lithiumhaltigen Batterien aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Batteriearten „organisatorisch und praktisch kaum umsetzbar“. Ein vom Umweltbundesamt in Auftrag gegebenes Gutachten kam zu dem Schluss, dass die Einführung einer Pfandpflicht für lithiumhaltige Batterien und Akkumulatoren für bestimmte Batterien zu komplex sei.

Besonders herausfordernd seien die Pfanderhebung beim Inverkehrbringen, die technische Ausgestaltung der Rücknahme und die Kennzeichnung der Batterien. Ein verbraucherfreundliches Pfandsystem müsste ähnlich wie bei Pfandflaschen gestaltet sein, was bedeutet, dass Altbatterien an allen Verkaufsstellen zurückgegeben werden können sollten. Dies würde eine Kooperation aller beteiligten Hersteller und Vertreiber sowie eine entsprechende Clearingstelle erfordern. Die damit verbundenen Kosten und der administrative Aufwand seien jedoch sehr hoch.

Alternative Maßnahmen der Bundesregierung

Statt eines Pfandsystems setzt die Bundesregierung auf das geplante Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG). Dieses Gesetz verpflichtet alle Hersteller zur Wahrnehmung der Herstellerverantwortung und zur Einrichtung von Rücknahme- und Sammelsystemen. Händler sind verpflichtet, Altbatterien kostenlos von den Endnutzern zurückzunehmen, während die Hersteller die notwendigen Behältnisse zur Sammlung bereitstellen müssen. Besonders für lithiumhaltige Batterien müssen diese den „gefahrgutrechtlichen Anforderungen“ entsprechen.

Zusätzlich sollen die bestehenden Sammelquoten für Gerätealtbatterien schrittweise erhöht und neue Sammelquoten für Altbatterien von leichten Verkehrsmitteln eingeführt werden. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass mehr Altbatterien erfasst und hochwertig verwertet werden.

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Hintergrund und weitere Entwicklungen

Die Linke hatte in ihrer Anfrage darauf hingewiesen, dass die Sammelquote von Lithium-Ionen-Batterien laut Deutscher Umwelthilfe bei lediglich 29 Prozent liege. Diese Batterien sind aufgrund ihrer Brandrisiken bei unsachgemäßer Entsorgung und dem Gehalt an kritischen Rohstoffen mit hohen Umweltrisiken verbunden.

Die Bundesregierung betont, dass die Problematik der Brände „sehr ernst genommen“ werde. Es lägen jedoch noch keine belastbaren Daten zur Häufigkeit von Bränden und zur Nachweis der Brandursache vor. Die Regierung steht im Austausch mit betroffenen Entsorgungsverbänden, um auf Basis belastbarer Daten zielgerichtete Maßnahmen abzuleiten.

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